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   OLG Bremen, 06.02.2008 - BL 12/08   

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https://dejure.org/2008,38284
OLG Bremen, 06.02.2008 - BL 12/08 (https://dejure.org/2008,38284)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06.02.2008 - BL 12/08 (https://dejure.org/2008,38284)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06. Februar 2008 - BL 12/08 (https://dejure.org/2008,38284)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 650
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 18.12.2017 - 3 Ws 498/17

    Einstweilige Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; dringender Tatverdacht;

    Der Begriff der dringenden Gründe entspricht dem des dringenden Tatverdachts gem. § 112 StPO, verlangt also eine aus bestimmten Tatsachen hergeleitete hohe Wahrscheinlichkeit der Tatbegehung (KK-Schultheiß, StPO, 7. Aufl., § 126a, Rdnr. 3; HK-Posthoff, StPO, 5. Aufl., § 126a, Rdnr. 5; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 112, Rdnr. 5, 7; Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 6. Februar 2008 - BL 12/08, juris, Rdnr. 9).
  • OLG Hamm, 15.12.2009 - 2 Ws 341/09
    Das Verfahren ist auch mit der gebotenen Beschleunigung gefördert worden, In diesem Zusammenhang ist, anders als bei der Beurteilung der Fortdauer von Untersuchungshaft, zu beachten, dass die Unterbringung dem Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern dient und daher eine vom Angeklagten ausgehende erhebliche Gefahr im Einzelfall dazu führen kann, dass die Unterbringung trotz vermeidbarer Verfahrensverzögerungen noch nicht als unverhältnismäßig anzusehen ist (zu vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, NStZ 2008, 650-651 m.w.N.; OLG Köln, NJW 2007, 3590 m.w.N.).

    Eine aufgrund von eventuell vermeidbaren Verfahrensverzögerungen durch eine Entlassung aus dem Vollzug der Untersuchungshaft bedingte Gefährdung der Verfahrenssicherung ist eher hinnehmbar als die Gefährdung der Allgemeinheit durch i.S.v. § 126a Abs. 1 StPO gefährliche Straftäter, denn insbesondere wenn es um hochrangige Individualrechtsgüter geht, trifft den Staat eine entsprechende Schutzpflicht (vgl. BVerfG NJW 1997, 3085; NJW 2006, 891, 894; OLG Hamm, Beschluss vom 21. August 2007, NJW 2007, 3220; Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 6. Februar 2008, NStZ 2008, 650).

  • OLG Karlsruhe, 18.01.2010 - 2 Ws 451/09

    Einstweilige Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen

    Hiernach kann bei besonders gefährlichen Straftätern trotz erkennbarer Verfahrensverzögerungen die Fortdauer einer einstweiligen Unterbringung zum Schutz der Allgemeinheit im Einzelfall verhältnismäßig sein (einhellige Rechtsprechung: vgl. z.B. KG Berlin B. v. 15.09.2009 (4) 1 HEs 34/09 in juris; OLG Bremen NStZ 2008, 650; OLG Hamm NJW 2007, 3220; Thüringer OLG B. v. 04.09.2007, 1 Ws 331 /07 in juris; OLG Celle aaO.).
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